12 Leistungen die ihr Makler erbringen sollte:
12 Leistungen die ihr Makler erbringen sollte:
- Ihr Makler sollte nach allen für den Verkauf wichtigen Dokumenten fragen.
- Ihr Makler sollte alle bedeutenden Daten Ihrer Immobilie genau aufnehmen.
- Sie sollten mit Ihrem Makler über eventuelle Mängel Ihrer Immobilie sprechen.
- Sie sollten Ihren Makler zur Mängelbeseitigung mit in Boot nehmen.
- Ihr Makler sollte Sie über alle Verkaufsaktivitäten informieren und mit Ihnen besprechen.
- Ihr Makler sollte Ihnen auch in Sachen Finanzierungen einen Spezialisten empfehlen können.
- Faire Makler arbeiten auch mit anderen Maklern in Ihrem Interesse zusammen.
- Ihr Makler sollte Verkaufsschilder aufhängen.
- Ihr Makler sollte ein ansprechendes Exposé anfertigen.
- Ihr Makler sollte ansprechende Fotos anfertigen.
- Wie ist die Erreichbarkeit Ihres Maklers?
- Ist Ihr Makler regelmäßig mit Ihnen in Kontakt?
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Kaufmännische Hausverwaltung
- Verbuchen sämtlicher Geldeingänge und Geldausgänge
- Monatliche Sollstellungvon Hausgeldbeiträgen
- Bearbeiten von Lastschriftbuchungen
- Überwachen von Zahlungseingängen
- Mahnen, ggf. Einleiten von Klagen bei Zahlungsrückstand
- Verwalten und Disponieren von Geldmitteln auf Girokonten, Festgeld- und Sparkonten
- Rechnungskontrolle
- Anweisen und Veranlassen von Zahlungen
- Bearbeiten von Gehaltszahlungen einschließlich Lohnbuchhaltung
- Errechnen und Abführen von Lohnsteuer, Sozialabgaben, vermögenswirksamer Leistungen
- Erstellen der erforderlichen Meldungen an Finanzamt, Krankenversicherung, Sozialversicherungsträger, Berufsgenossenschaft
- Errechnen und anfordern von beschlossenen Sonderumlagen
- Erstellen von Wirtschaftsplänen, Abrechnungen
- Veranlassen von Heizkostenabrechnungen
- Erfassen von Verbrauchswerten (Heizölbestand, Wasser-, Stromverbrauch)
- Kennen und beachten von Lohn-, Einkommenssteuer-, Umsatzsteuergesetz, Abgabenverordnung, Grundsteuergesetz etc.
Allgemeine Hausverwaltung
- Korrespondenz mit Eigentümern
- Verhandeln mit Behörden, Eigentümern, Hausmeistern, Lieferanten
- Bearbeiten von Beschwerden, Verstößen gegen die Hausordnung
- Maßnahmen zur Fristwahrung oder zum Abwenden von Rechtsnachteilen für die Gemeinschaft
- Beraten von Eigentümern, Hausmeistern
- Abschluss von Verträgen (Wartungs-, Versicherungs-, Dienstleistungs-, Lieferverträge etc.)
- Terminabstimmung, Saalbestellung, Erstellen von Tagesordnungen und Beschlussentwürfen zur Eigentümerversammlung
- Erstellen der Beschlussniederschrift einschl. Versenden an alle Eigentümer
- Mitwirkung bei Gerichtsterminen, Beschlussanfechtung, Hausgeldklagen
- Erteilen von Genehmigungen (Tel., Veräußerungen, Vermietungen, gewerblicher Nutzung)
- Ausbilden von eigenem Personal und Angestellten der Gemeinschaft (Hausmeister)
- Kennen und beachten von z.B. WEG, BGB, HGB, Erbbaurechtsverordnung, Grundbuchverordnung, Zwangsversteigerungsgesetz, FGG, Konkursordnung, Nachbarschaftsrecht
Technische Hausverwaltung
- Vorbereiten und veranlassen von Handwerkerangeboten
- Ausschreibungen
- Angebotsspiegeln
- Nachhalten von Terminen (Angeboten, Auftragsausführung, Mängelrügen, Gewährleistungsansprüchen)
- Einweisen und einarbeiten der Hausmeister
- Beschaffen öffentlich-rechtlicher Genehmigungen (Antenne)
- Abschluss von Wartungs- und Versicherungsverträgen (Gebäude-, Gewässerschutz-, Glasbruch-, Haftpflichtversicherung, Aufzug-, Heizungs-, Pumpen- und Feuerlöscherwartung)
- Vorbereiten und organisieren von TÜV-, Brandschutz-, Blitzschutzprüfungen (Aufzug, Öltank, Tiefgaragenlüftung, Rolltor, Heizung, Feuerlöscher etc.)
- Bearbeiten von Schlüsselbestellungen und Schadensmeldungen bei Versicherungsfällen (z.B. Rohrbruch) einschl. Veranlassen der Schadensbeseitigung durch Handwerker und abrechnen mit Versicherungen
- Vergeben / Überwachen von Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen einschl. der Abrechnungen
- Beauftragen von Sachverständigen
- Kennen und beachten von z.B. AGB, BGB, WEG, Landesbauordnung, Druckbehälterverordnung, Orts-, Baumsatzung, Heizkostenverordnung, Heizanlagenverordnung, Feuerungsanlagenverordnung einschl. der Durchführungsbestimmungen