Bilder

Fotos von bewohnten Wohnungen sind nicht zulässig. Zwar darf der Vermieter Bilder zum Nachweiß von Schäden machen aber nicht um diese Mietinteressenten zu zeigen. Die Privatsphäre des Mieters muss hierbei geschützt werden. Dieser kann nicht wissen wie vielen Interessenten die Fotos tatsächlich gezeigt werden entschied das Landgericht.  

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Immobilienfinder

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz: AGB) gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen der der Firma Immobilienfinder Händelweg 9, 49809 Lingen (nachstehend ANBIETER genannt) und ihren PARTNERN.

1.2 PARTNER können sowohl gewerblich, selbstständig oder private Personen sein. In Zusammenhang mit einem kostenpflichtigen Seiteneintrag auf der Seite Immobilienfinder.de.

1.3 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Leistungen, die von dem Portal Immobilienfinder angeboten werden.

1.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen der PARTNER finden keine Anwendung.

2. Vertragsgegenstand, Leistungen von ANBIETER

2.1 ANBIETER betreibt eine Marketingplattform auf der Webseite www.Immobilienfinder.de. Fokussiert ist die Seite www.Immobilienfinder.de auf die Bewerbung von Produkten und Dienstleistungen von PARTNERN und deren Mitarbeitern im Internet.

2.2 ANBIETER stellt dem PARTNER auf der Webseite www.Immobilienfinder.de Webspace für die Einstellung von Inhalten, insbesondere des Unternehmensprofils und Produkten zu Werbezwecken für den PARTNER zur Verfügung. Durch gezielte Werbung durch den ANBIETER werden die Inhalte der Seite www.Immobilienfinder.de in den Suchmaschinen leichter gefunden.

2.3 ANBIETER ist während der Laufzeit dieses Vertrages nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von einem Monat berechtigt, die URL-Adresse der Website www.Immobilienfinder.de zu ändern, solange und soweit die Vertragsleistungen nach Maßgabe dieser Bestimmungen im Übrigen erhalten bleiben.

2.4 Das Profil der PARTNER und dessen Inhalt erstellt der PARTNER selbst anhand der Vorgaben durch ANBIETER. PARTNER hat die Möglichkeit, seine aktuell einzustellenden Inhalte im Immobilienfinder umfangreich einzustellen zu lassen (PARTNER-Profil). Hierbei steht die Unternehmensvorstellung im Vordergrund.

Nach Zusendung der vollständigen in Form eines entsprechend vorher von PARTNER zur Verfügung gestellten und ausgefüllten Präsentationsleitfadens Unternehmensdaten und Annahme des Vertragsangebots des PARTNERS durch ANBIETER stellt ANBIETER die Daten innerhalb ca. einer Woche in das System ein. Es werden nur solche Daten eingestellt, die den von ANBIETER vorgegebenen Formaten entsprechen und die Profilvorgaben vorsehen.

2.5 ANBIETER bietet unterschiedliche Leistungspakete an, die der Partner entsprechend seinen Vorstellungen und Bedürfnissen nach Vertragschluss entsprechend Ziffer 3 dieser AGB zur Verfügung gestellt bekommt. Es gelten in diesem Zusammenhang die jeweils gültigen Leistungs-Paket-Übersichten (link). Das gewählte Leistungspaket ist jeweils auf dem Auftragsformular anzukreuzen.

2.6 Das Profil wird über die Suchergebnisse verlinkt. Die Reihenfolge der Profile innerhalb der Trefferliste erfolgt folgendermaßen:
- Listung nach Kategorien
- Innerhalb der verschiedenen Kategorien wird die Reihenfolge alphabetisch nach Firmennamen vergeben.

2.7 Nach Vertragsschluss gemäß Ziffer 3 dieser AGB und Zusendung der vollständigen Unternehmensdaten in Form eines entsprechend vorher dem PARTNER zur Verfügung gestellten und ausgefüllten Präsentationsleitfadens stellt ANBIETER die Daten innerhalb ca. einer Woche in das System ein. Es werden nur solche Daten eingestellt, die den vom ANBIETER vorgegebenen Formaten entsprechen.

3. Vertragsschluss

3.1 Der Vertrag zwischen dem PARTNER und ANBIETER kommt durch Angebot des PARTNERS und Annahme dieses Vertragsangebots durch ANBIETER zustande. Das Angebot für den Vertragsschluss zum Abschluss eines Laufzeitvertrags für den Seiteneintrag unter Zurverfügungstellung von Webspace erfolgt, indem der PARTNER das ausgefüllte Auftragsformular unterschreibt und an ANBIETER via Post übersendet, ggf. vorab via Telefax.

3.2 Angebote über Vertragsschluss betreffend eines der unterschiedlichen und vom PARTNER auszuwählendes Leistungspakete des ANBIETERS gemäß Leistungspaket- und Preisliste werden vom ANBIETER nur schriftlich entgegen genommen. Mündliche oder fernmündliche Bestätigungen können nicht als Wille zum Abschluss einer Individualvereinbarung gedeutet werden. Das Risiko einer nicht aufklärbaren fehlerhaften Übermittlung liegt beim PARTNER.

3.3 Die Schriftform wird, außer durch Briefpost, auch durch die Zusendung eines Faxes gewahrt, außer eine der nachfolgenden Klauseln sieht hierfür explizit etwas anderes vor.

3.4 Zum wirksamen Vertragsabschluss ist Annahme des ANBIETERS durch eine schriftliche Auftragsbestätigung erforderlich. Diese kann durch Freischaltung der Unternehmenspräsentation auf den Internetseiten unter www.Immobilienfinder.de. und/oder Rechnungsstellung bzw. Einzug des Rechnungsbetrages ersetzt werden.

3.5 Nicht als Annahme gilt, die Übermittlung des Zugangscodes per Email an den PARTNER. Hat der PARTNER keine E-Mail Adresse, erfolgt die Übermittlung des Zugangscodes zusammen mit der Auftragsbestätigung bzw. Rechnung.

3.6 ANBIETER ist berechtigt, die Annahme ohne Angaben von Gründen zu verweigern.

4. Preise und Abrechnungsmodalitäten

4.1 Es gelten die jeweils im Zeitpunkt der Angebotsabgabe durch PARTNER gültigen Preislisten von ANBIETER für den Eintrag auf der Webseite www.Immobilienfinder.de. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eine Änderung der Tarife bleibt vorbehalten.

4.2 Die in den Preislisten genannten Preise beziehen sich auf eine Laufzeit von einem Jahr.

4.3 Die Vergütung ist mit dem in der Rechnung ausgewiesenen Fälligkeitsdatum fällig. Der PARTNER ist verpflichtet, die Vergütung für die Laufzeit des Vertrages (Ziffer 10.1 dieser AGB) im Voraus zu bezahlen.

4.4 Sofern Rechnungen von ANBIETER an PARTNER nicht bis zu dem in der Rechnung genannten Zahlungsziel von PARTNER beglichen sind, befindet sich PARTNER in Verzug. Bei Zahlungsverzug erhebt ANBIETER pauschal Mahngebühren von 5 EUR je Mahnung. PARTNER ist es jedoch gestattet, nachzuweisen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

4.5 PARTNER als Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % p.a. über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt gegenüber PARTNER als Unternehmer vorbehalten.

4.6 Bei Zahlungsverzug ist ANBIETER berechtigt, nach 2. Mahnung mit Fristsetzung den PARTNER-Eintrag zu sperren. Der PARTNER bleibt in diesem Fall zur Zahlung verpflichtet.

5. Pflichten des PARTNERS, Rechtsgarantie, Zusicherung

5.1 PARTNER ist für von ihm vorgegebenen Inhalte seines Eintrags auf der Webseite www.Immobilienfinder.de, insbesondere dessen Gesetzeskonformität gemäß Ziff. 5.3 und die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Datenangabe, sowie für die Aktualisierung seines Eintrags auf der Seite www.Immobilienfinder.de selbst verantwortlich.

5.2 Zur Pflege und Aktualisierung seiner Daten steht dem PARTNER Fachpersonal vom Anbieter zur Verfügung. So teilt PARTNER dem ANBIETER seine Änderungswünsche per mail mit, der diese dann gemäß den Vorgaben einpflegt.

5.3 PARTNER sichert zu, keinerlei Inhalte – weder auf seiner eigenen Website, noch für die bei ANBIETER erscheinenden Inhalte – bereitstellen, deren Veröffentlichung, Verbreitung und Zugänglichmachung gegen gesetzliche Bestimmungen, insbesondere urheber-, marken-, wettbewerbs-, straf- und datenschutzrechtliche Regelungen verstoßen.

5.4 PARTNER sichert zu, über die durch diesen Vertrag ANBIETER eingeräumten Rechte, insbesondere die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte, verfügungsberechtigt zu sein. PARTNER gewährleistet weiterhin, dass Persönlichkeitsrechte Dritter oder sonstige Rechte durch eine vertragsgemäße Auswertung der Inhalte nicht verletzt werden.

5.5 PARTNER ist auch für den Inhalt von Websites verantwortlich, zu denen er mittels Hyperlink von seiner Website aus eine Zugriffsmöglichkeit eröffnet, sofern er die Haftung nicht selbst begrenzt.

5.6 Der PARTNER sichert zu, dass er für die Inhalte seiner Website in Bezug auf seine Tätigkeit allein verantwortlich ist und verpflichtet sich, diese sorgfältig auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Der PARTNER wird unmittelbar nach Abrufbarkeit seines Eintrags, im Internet prüfen, ob dieser durch ANBIETER korrekt nach seinen Vorgaben umgesetzt und in die Datenbank eingepflegt wurde. Ist dies nach Ansicht des PARTNERS nicht der Fall, teilt er dies dem ANBIETER entsprechend Ziffer 5.2 binnen einer Woche nach Abrufbarkeit mit. Die Abrufbarkeit ist mit dem Zeitpunkt der Annahme gemäß Ziffer 3.4 gegeben.

5.7 Der PARTNER ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und Schadensminderung zu treffen. Der PARTNER ist insbesondere verpflichtet, auf seinen EDV-Systemen handelsübliche Schutzmaßnahmen gegen Systembeschädigungen und Datenverluste zu treffen, insbesondere geeignete Virenschutzprogramme zu installieren und regelmäßige Datensicherungen durchzuführen und gewährleistet, dass die an ANBIETER übermittelten Daten frei von Computerviren sind. ANBIETER behält sich Ansprüche wegen Schäden aufgrund von Computerviren oder Ähnlichem ausdrücklich vor.

6. Rechtseinräumung

6.1 PARTNER räumt ANBIETER an den auf Immobilienfinder einzustellenden Inhalten die weltweiten einfachen Nutzungsrechte ein, die für eine uneingeschränkte Auswertung im Online-Angebot im Internet im Rahmen der Durchführung dieser Vereinbarung erforderlich sind.

6.2 Hierfür werden dem ANBIETER insbesondere das Online-, Zugriffs-, Übertragungsrecht sowie das Recht zur Verfügungsstellung auf Abruf, das Senderecht, das Vervielfältigungsrecht- und Verbreitungsrecht und das Archivierungs- und Datenbankrecht eingeräumt.

6.3 Die Rechtseinräumung gilt für die Dauer dieser Vereinbarung. ANBIETER ist berechtigt, die eingeräumten Nutzungsrechte auf Dritte zu übertragen, wenn diese durch den ANBIETER mit der Gestaltung bzw. Durchführung und Gestaltung des Online-Angebotes des auf der Webseite www.Immobilienfinder.de beauftragt sind.

7. Gewährleistung, Leistungsstörung, Zugriffs- und Wartungszeiten

7.1 ANBIETER betreibt seinen Internetdienst auf der Webseite www.Immobilienfinder.de mit größtmöglicher Sorgfalt. Dennoch ist es möglich, dass das Online-Angebot zeitweilig ausfällt oder ein Zugriff auf die entsprechenden Datenbanken aus technischen Gründen nicht möglich ist. Hierfür übernimmt ANBIETER ebenso wenig die Gewähr wie für die Brauchbarkeit der abgerufenen Daten für die Nutzer.

7.2 Keine Gewährleistung von ANBIETER begründen unerhebliche Störungen, bei der Recherche, beim Datenabruf oder bezüglich des Inhalts der Daten wie z.B. Schreibfehler. Unerhebliche Störungen liegen vor, wenn der Gebrauch der Datenbank nicht wesentlich beeinträchtigt ist. Wesentliche Störungen sind Beeinträchtigungen von vom ANBIETER zu vertretenden Inhalten und Funktionen der Datenbank.

7.3 ANBIETER wird wesentliche Störungen und Fehler der Inhalte und Funktionen der Datenbank unverzüglich und unerhebliche Beeinträchtigungen in angemessener Zeit beseitigen.

7.4 ANBIETER kann Gewährleistung durch Nachbesserung oder Ersatzleistung erbringen. ANBIETER ist berechtigt, den Service ganz oder teilweise zu unterbrechen, sofern zwingende Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten, etwa an Servern oder Datenbanken erforderlich sind. (Nachbesserung und
Ersatzleistung). ANBIETER wird sich nach Kräften bemühen, Ausfallzeiten und Wartungszeiträume zu anderen Zeiten als werktags von 8:00 bis 20:00 Uhr (MEZ) zu terminieren und Ausfallzeiten möglich zu halten. Im Falle unverzüglicher Beseitigungspflicht können Wartungs- und Ausfallzeiten in diesem Zeitraum jedoch nicht ausgeschlossen werden.

8. Haftung

8.1 ANBIETER haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung von ANBIETER für die leicht fahrlässige Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten ist beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist eine Haftung von Seiten ANBIETER wegen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt sinngemäß für eine Haftung von ANBIETER für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

8.2 Diese Haftungsbeschränkung gilt sowohl für vertragliche wie auch für deliktische Ansprüche. Ansprüche des PARTNERS gegen ANBIETER aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von dieser Regelung unberührt.

8.3 Durch höhere Gewalt, nicht von ANBIETER zu vertretenden Betriebsstörungen der Funktionsfähigkeit und Störungsfreiheit von Telekommunikationsleitungen oder nicht von ANBIETER zu vertretende technisch unvorhersehbare Umstände begründete zeitweilige Unterbrechungen der Dienstleistungen begründen keine Haftung von ANBIETER. ANBIETER haftet nicht für die korrekte Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets oder eines PARTNER-Netzwerkes, die nicht im Verantwortungsbereich von ANBIETER oder dessen Erfüllungsgehilfen liegen. ANBIETER haftet damit nicht für den etwaigen Ausfall, die durch ihn oder Dritte, insbesondere der Internet-Service-Provider, betrieben werden. Der ANBIETER haftet nicht für den Ausfall der Funktionsfähigkeit der Telekommunikationsverbindung zu den vertragsgegenständlichen Servern, bei Stromausfällen und bei Ausfällen von Servern, die nicht in seinem Einflussbereich stehen.

8.4 Eine verschuldensunabhängige Haftung nach § 536 a BGB bezüglich anfänglicher Mängel des Webservers wird ausdrücklich ausgeschlossen.

9. Verantwortlichkeit für Einträge, Eintrags-Löschung, Haftungsfreistellung

9.1 ANBIETER prüft die Einträge weder auf deren rechtliche Zulässigkeit noch auf Verstöße gegen Rechte Dritter. Für die Inhalte ist ausschließlich der PARTNER verantwortlich. Jegliche Haftung von ANBITER für die Einträge ist ausgeschlossen. ANBIETER stellt lediglich die technischen
Voraussetzungen zur Veröffentlichung und Pflege der Einträge im Internet zur Verfügung sowie Fachpersonal zur Einpflege gemäß Ziffer 5.2.

9.2 ANBIETER ist berechtigt, die Einträge ganz oder teilweise – bei Gefahr im Verzug auch ohne Benachrichtigung des PARTNERS - zu löschen, falls ANBIETER Kenntnis von unzulässigen Inhalten oder Rechtsverletzungen gemäß Ziffer 5.3 dieser Bedingungen erhält oder der dringende Verdacht solcher Fälle vorliegt oder falls der PARTNER gegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt. Die Unterbrechung der Schaltung ist aufzuheben, sobald der Verdacht der Rechtswidrigkeit bzw. der Rechtsverletzung ausgeräumt ist. Der PARTNER wird über die Unterbrechung der Schaltung unverzüglich zu informiert.

9.3 PARTNER stellt ANBIETER insofern von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund des Eintrags gegen ANBIETER geltend gemacht werden und übernimmt die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung.

10. Vertragsdauer, Kündigung

10.1 Ab Bereitstellung der Vertragsleistungen läuft der Vertrag zunächst 12 Monate. Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils automatisch um ein (1) weiteres volles Jahr, sofern der Vertrag nicht von einer der Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier (4) Wochen zum Ende eines
Vertragsjahres schriftlich gegenüber der anderen Partei gekündigt wird.

10.2 Etwaige Preisänderungen für den nächsten Vertragszeitraum wird ANBIETER dem PARTNERN rechtzeitig zwei (2) Monate vor Ende des jeweils laufenden Vertragszeitraums schriftlich mitteilen. PARTNER hat dann hinreichend Zeit bei nicht bestehendem Einverständnis mit der Preiserhöhung, den Vertrag zum Ende des laufenden Kalenderjahres gemäß vorstehender Ziffer 10.1 zu kündigen.

10.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund besteht seitens ANBIETER insbesondere in den folgenden Fällen:
10.3.1 Zahlungsunfähigkeit des PARTNERN, a. Eröffnung des
10.3.2 Insolvenzverfahrens über sein Vermögen oder Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse;
10.3.3 Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den PARTNERN, wenn die Verletzung nicht nach Abmahnung unverzüglich behoben wird.

10.4 Bei Kündigung durch den PARTNERN aus wichtigem Grund erhält der PARTNER die im Vertrag spezifizierten Gebühren anteilig zurückerstattet.

10.5 Mit Vertragsbeendigung, gleich aus welchem Grund, endet das Recht des PARTNERN zur Bereitstellung der Vertragsleistungen von ANBIETER und das Recht zur bevorzugten Benennung bei einer Suchanfrage auf www.Immobilienfinder.de.

11. Datenschutz

11.1 ANBIETER erhebt und verwendet personenbezogene Daten der PARTNER nach Maßgabe der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Bestimmungen des Telemediengesetzes und Bundesdatenschutzgesetzes sowie nach Maßgabe der Datenschutzerklärung und gegebenenfalls nach Maßgabe der vom Benutzer erklärten Einwilligung in die Erhebung und Verwendung seiner personenbezogenen Daten.

11.2 Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten der PARTNER sind in der Datenschutzerklärung erläutert, die vom PARTNER jederzeit über den Link „Datenschutz" aufgerufen werden kann.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Dieser Vertrag enthält sämtliche Absprachen der Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

12.2 Nur im Fall unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche ist der PARTNER zur Aufrechnung bzw. zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts berechtigt.

12.3 Die Abtretung von Rechten aus einem Vertragsverhältnis mit ANBIETER setzt zu ihrer Wirksamkeit die vorherige schriftliche Zustimmung von ANBIETER voraus. Erfüllungsort für die Leistungen von ANBIETER ist Lingen.

12.4 Gerichtsstand ist Osnabrück, wenn der PARTNER Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

12.5 Für alle Vertragsbeziehungen zwischen ANBIETER und dem PARTNERN gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland


Lingen, den 01. April 2012

Für Finanzdienstleister

Finanzdienstleister haben die Möglichkeit von ihren Kunden Immobilien ein zu stellen.

Hierbei ist darauf zu achten, ob der Finanzdienstleister in Besitz der Gewerbeordnung 34c ist oder nicht.

1. Wenn er in Besitz dieser Gewerbeordnung ist, ist zwingend darauf zu achten, dass sämtliche Kosten aufgeführt werden. Somit auch einzelne Aufschlüsselungen bei Courtagen oder Vergütungen die erhoben werden.

2. Sollte keine 34c Gewerbeordnung vorliegen, ist die Einstellung im Auftrag des Kunden. In diesem Falle dürfen keinerlei Provisionen oder Courtagen für diese Arbeit genommen werden. Diese ist auch nicht als interne Dienstleistung oder Tippgeber abzurechnen. Der Vermittler hat hier die Möglichkeit durch Bewerbung seiner Produkte oder Fähigkeiten, eventuelle Interessenten an einer Immobilie für sich zu interessieren z.B. für Immobilienfinanzierungen, Bausparen oder der dazugehörigen Sachversicherungen. Weiter sind Anfragen an die Immobilie direkt auch an den Besitzer weiter zu leiten oder den direkten Kontakt her zu stellen.

Diese Seite ist für Sie, wenn:

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  • Sie ihre Immobilie oder Ihr Grundstück verkaufen wollen
  • Sie neue Möglichkeiten suchen Interessenten zu finden
  • Sie auf der Suche nach dem persönlichen Wohntraum sind
  • Sie auf der Suche nach einer Finanzierung sind
  • Sie sich einfach rund um die Immobilie erkundigen wollen



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